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FAQ

Was bedeutet "Psychotherapie"?

 

Psychotherapie (von altgriechisch psyche „Seele“, und therapeia „Behandlung, Therapie“) bedeutet Behandlung, Therapie der Seele bzw. seelischer Probleme. In der Psychotherapie geht es um die intensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Denken, Fühlen und Handeln. Diese Auseinandersetzung wird angeleitet von einer/einem Psychotherapeutin/Psychotherapeuten. Psychotherapie kann als Einzel-, Paar-, Familien- oder Gruppentherapie durchgeführt werden. Wir sind in der Behandlungsmethode "Verhaltenstherapie" bzw. "tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie" ausgebildet. Die Verhaltenstherapie (VT) ist ein wissenschaftlicher, klinisch-psychologischer Ansatz der auf den amerikanischen Psychologen John B. Watson (Anfang des 20. Jahrhunderts) zurückgeht und sich bis heute ständig weiterentwickelt hat. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) hat sich aus der klassischen Psychoanalyse des österreichischen Arztes Sigmund Freud (Anfang des 19. Jahrhunderts) entwickelt, auch die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie hat sich bis heute ständig weiterentwickelt. Für die gute Wirksamkeit dieser Psychotherapiemethoden existieren zahlreiche empirische Belege. Wir verwenden eine Vielzahl unterschiedlicher Techniken und Behandlungsansätze innerhalb der Psychotherapiemethoden.

Welche Qualifikation besitzen Sie?

Alle in unserer Praxis tätigen Psychologischen Psychotherapeut/innen haben ein universitäres Psychologiestudium (mind. 5 Jahre) absolviert und ihren Abschluss als Diplom-Psychologin/Diplom-Psychologe bzw. Master of Science Psychologie, erworben. Wir besitzen aufgrund des Studienabschlusses die Fachkunde zur Beschreibung, Erklärung, Modifikation und Vorhersage menschlichen Erlebens und Verhaltens. Als Psychologische Psychotherapeut/innen haben wir zudem eine mehrjährige (mind. 3-5 Jahre) postgraduale Weiterbildung in einer Psychotherapiemethode (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) absolviert. Die Weiterbildung wurde mit dem Staatsexamen und dem Erlangen der Approbation beendet. Psychologische Psychotherapeut/innen haben somit die gesunde als auch die gestörte (kranke) Psyche studiert. Sozialrechtlich haben Psychologische Psychotherapeut/innen Facharztstatus. Wir bilden uns regelmäßig fort, gehören der Psychotherapeutenkammer, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie verschiedenen Berufsgesellschaften an.

Wann sollte ich über eine Psychotherapie nachdenken?

Sie sollten über eine Psychotherapie nachdenken, wenn Sie...

 

  • sehr ängstlich sind und sich ständig Sorgen machen,

  • sehr niedergeschlagen sind und sich über nichts mehr freuen können,

  • nicht mehr in der Lage sind, Ihre Alltagspflichten zu erledigen,

  • Sie zuviel Alkohol oder Tabletten zu sich nehmen,

  • unter Schmerzen, Schwindel, Schlafstörungen oder sonstigen körperlichen Beschwerden leiden und Ihr Arzt keine Ursache feststellen kann,

  • versucht haben, sich selbst zu helfen, aber keinen Rat mehr wissen.

Welche Psychischen Störungen werden in den Praxen behandelt?

Wir behandeln einer Vielzahl psychischer Störungen in unseren Praxen und haben eine langjährige Expertise. Psychotherapie kann auch bei der Verarbeitung schwerer körperlicher Erkrankungen (z.B. Herz-Kreislauf Erkrankungen, Krebs) zur Anwendung kommen. Folgende psychische Störungen behandeln wir regelmäßig:

  • Angststörungen

  • Depressionen

  • Bipolare Störungen

  • Zwangsstörungen

  • Somatisierungsstörungen

  • Körperdysmorphe Störung

  • Posttraumatische Belastungsstörungen

  • Persönlichkeitsstörungen

  • Psychotische Störungen

  • AD(H)S

  • Autismus-Spektrum-Störung

  • ...

Was wird unter Coaching und Beratung verstanden?

 

Im Unterschied zur Psychotherapie, die bei Patienten mit psychischen Störungen zur Anwendung kommt, bezieht sich  das Coaching und die psychologische Beratung auf Probleme und Konflikte ohne Vorliegen einer psychischen Störung. Das Coaching fokussiert hierbei auf die Weiterentwicklung des Klienten. Gemeinsam mit dem Klienten werden Problemlösungs- und Bewältigungsstrategien erarbeitet, es wird ein klares Entwicklungsziel benannt. Die psychologische Beratung wird bei Konflikten sowie Belastungen im sozialen, privaten oder beruflichen Umfeld angewandt. Der Fokus liegt auf Beratung.

Wie kann ich einen e/einen qualifizierte/n Psychotherapeutin/Psychotherapeuten erkennen?

Sie erkennen eine/einen qualifizierte/n Psychotherapeutin/Psychotherapeuten die/der über die staatliche Erlaubnis Sie zu behandeln verfügt, wenn auf dem Praxisschild eine der folgenden Berufsbezeichnungen zu finden ist:

  • Psychologische/r Psychotherapeut/in

  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in

  • Facharzt/Fachärztin für (Kinder- und Jugendlichen-)Psychiatrie und Psychotherapie

  • Facharzt/Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

 

Welche unterstützenden Maßnahmen können eingeleitet werden?​

Wir koordinieren die Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen in unseren Praxen umfassend. Bei Notwendigkeit können wir folgende Maßnahmen einleiten (ggf. existieren hier gesetzliche Unterschiede zwischen gesetzlich versicherten Patient/innen und privat versicherten Patient/innen):

  • Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), derzeit ausschließlich bei privat versicherten Patient/innen.
  • Verordnung von Rettungsfahrten, Krankenfahrten und Krankentransporten

  • Verordnung von Krankenhausbehandlung z.B. im Notfall

  • Verordnung von Soziotherapie

  • Verordnung von medizinischer Rehabilitation

  • Verordnung von Ergotherapie

  • Verordnung von psychiatrisch häuslicher Krankenpflege

  • Verordnung von DIGAs (Digitale Gesundheitsanwendungen)

Benötige ich eine Überweisung meines Hausarztes um eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen?

Sie können unsere Leistungen bei psychischen Störungen ohne Überweisung z.B. Ihres Hausarztes in Anspruch nehmen (als privat versicherter Patient schauen Sie bitte in Ihrem Versicherungsvertrag nach.). Häufig wird Ihnen z.B. Ihr Hausarzt eine Psychotherapie bei Notwendigkeit empfehlen.

Sollte ich Medikamente nehmen oder reicht eine Psychotherapie aus?

Diese Frage ist nur individuell zu beantworten. Bei vielen psychischen Störungen ist die Psychotherapie die Behandlung der Wahl. Bei schwereren psychischen Störungen ist die Kombination einer Psychotherapie mit einer medikamentösen Behandlung (Psychopharmaka) oft sinnvoll. Bei Notwendigkeit empfehlen wir Ihnen eine zusätzliche Behandlung mittels Psychopharmaka.

Dekker, J., Van, H. L., Hendriksen, M., Koelen, J., Schoevers, R. A., Kool, S., Van Aalst, G., & Peen, J. (2012). What Is the Best Sequential Treatment Strategy in the Treatment of Depression? Adding Pharmacotherapy to Psychotherapy or Vice Versa? Psychotherapy and Psychosomatics, 82(2), 89–98. https://doi.org/10.1159/000341177


Schauenburg, H., & Bschor, T. (2013). Sollten leichte Depressionen ausschließlich psychotherapeutisch behandelt werden? Pro. Der Nervenarzt, 84(3), 386–387. https://doi.org/10.1007/s00115-012-3728-x

Die Befugnis für Psychologen, Psychopharmaka zu verschreiben, variiert je nach Land und Bundesstaat. Einige Staaten und Länder haben Gesetze und Vorschriften eingeführt, die es Psychologen erlauben, bestimmte Psychopharmaka zu verschreiben, nachdem sie eine spezielle Ausbildung absolviert haben und bestimmte Anforderungen erfüllt haben. Beispielsweise haben einige US-Bundesstaaten sogenannte "Prescriptive Authority" für Psychologen eingeführt.

 

Die Frage, ob Psychologische Psychotherapeut/innen in Deutschland, Psychopharmaka verordnen sollten, wird im Berufsstand kontrovers diskutiert.

Rief, W., Antoni, C. H., Bühner, M., Exner, C., Fydrich, T., & Schneider, S. (2017). Verordnung von Medikamenten durch Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten? Psychologische Rundschau, 68(3), 209–213. https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000367

Was bedeutet Kostenerstattung?

Kostenerstattung bedeutet, dass Ihre Krankenkasse gesetzlich verpflichtet ist, Ihnen entstandene Kosten einer Psychotherapie in Ausnahmefällen auch bei nicht kassenzugelassenen Psychotherapeut/innen zu erstatten:

Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war (§13 Abs. 3 SGB V).

Folgende Broschüre gibt Ihnen einen guten Überblick:

https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Broschuere/DPtV-Faltblatt_Kosten.pdf

Bieten Sie fremdsprachliche Psychotherapie an?

Mangelnde Deutschkenntnisse können die psychotherapeutische Behandlung erheblich erschweren und zu Missverständnissen führen. Optimal wäre eine Therapie durch muttersprachliche oder zweisprachige Therapeuten

oder, alternativ, durch Unterstützung professioneller Dolmetscher oder Kulturmittler. In der Praxis gibt es jedoch oft nicht genügend qualifizierte Dolmetscher, und die Kosten werden in der Regel weder von Krankenkassen noch von staatlichen Stellen übernommen. Häufig werden Mitarbeitende psychosozialer Einrichtungen oder Verwandte der Patienten als Übersetzer eingesetzt, was jedoch zu unzureichenden Übersetzungen und zusätzlichen Belastungen führen kann. Sprach- und Kulturmittler können neben der sprachlichen Vermittlung auch kulturelles Hintergrundwissen einbringen, was für ein besseres Verständnis der Patienten sorgt. Trotz der fortlaufenden Forderungen von Fachverbänden, die Kosten für Dolmetschleistungen durch Krankenkassen abzudecken, bleibt die Finanzierung ungewiss und bürokratisch kompliziert.

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